RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
BGB §§ 140, 812; ScheckG Art. 1Kein Bereicherungsanspruch der Bank gegenüber Kontoinhaber bei Einlösung eines nur von einem mehrerer gesamtvertretungsberechtigter Vertreter unterzeichneten Schecks
BGB§ 140
BGB§ 812
ScheckGArt. 1
BGH, Urt. v. 20.03.2001 – XI ZR 157/00 (KG), ZIP 2001, 781 = BB 2001, 1006 = WM 2001, 954BGHUrt.20.3.2001XI ZR 157/00ZIP 2001, 781BB 2001, 1006WM 2001, 954KG
Amtliche Leitsätze:
1. Ein mangels Angabe des Tages der Ausstellung formnichtiger Scheck kann unter den Voraussetzungen des § 140 BGB in eine Ermächtigung des Scheckausstellers an die bezogene Bank umgedeutet werden, für ihn und auf seine Rechnung an den Scheckbegünstigten zu zahlen.
2. Wurde von der Bank ein nur vom gesamtvertretungsberechtigten Vertreter des Kontoinhabers unterzeichneter Scheck eingelöst, so steht ihr mangels Zurechenbarkeit der unwirksamen Anweisung kein Bereicherungsanspruch gegen den Kontoinhaber zu. Ein bereicherungsrechtlicher Ausgleich ist unter diesen Umständen zwischen der Bank und dem Zuwendungsempfänger vorzunehmen, und zwar auch dann, wenn dieser den Gültigkeitsmangel nicht kannte und eine der Schecksumme entsprechende Schuld im Valutaverhältnis besteht.