ZBB 2001, 185

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2001 Rechtsprechung III. Bundesgerichtshof BGB § 705; ZPO §§ 138, 296Geltendmachung von Zinsen für Kaufpreis mit actio pro socio bei Rücktritt vom Kaufvertrag nach in Erfüllung einer Beitragspflicht vorgenommener Grundstücksveräußerung BGB§ 705 ZPO§ 138 ZPO§ 296 BGH, Urt. v. 15.01.2001 – II ZR 48/99 (OLG Karlsruhe), ZIP 2001, 515 = NJW 2001, 1210 = WM 2001, 465BGHUrt.15.1.2001II ZR 48/99ZIP 2001, 515NJW 2001, 1210WM 2001, 465OLG Karlsruhe

Amtliche Leitsätze:

1. Veräußert ein Gesellschafter in Erfüllung einer ihm gegenüber der Gesellschaft obliegenden Beitragspflicht der Gesellschaft ein Grundstück, so steht auch die im Rücktrittsfalle eintretende Verpflichtung zur Verzinsung des Kaufpreises in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beitragspflicht, so dass der Zinsanspruch im Wege der actio pro socio geltend gemacht werden kann.
2. Zu den Anforderungen an die Substanziierungspflicht.
3. Begründet der Kläger einen zunächst auf Vertrag gestützten Zahlungsanspruch im Laufe des Rechtsstreits zusätzlich damit, dass der Beklagte ihm wegen vorsätzlichen Verschuldens bei Vertragsschluss Schadensersatz zu zahlen habe, kommt eine Zurückweisung des neuen Vorbringens als verspätet nicht in Betracht, weil es sich dabei nicht um ein Angriffsmittel i. S. v. § 296 ZPO handelt, sondern wegen der Verschiedenheit der zugrunde liegenden Streitgegenstände eine nachträgliche objektive Klagehäufung vorliegt.

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