RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
BGB § 705; ZPO §§ 138, 296Geltendmachung von Zinsen für Kaufpreis mit actio pro socio bei Rücktritt vom Kaufvertrag nach in Erfüllung einer Beitragspflicht vorgenommener Grundstücksveräußerung
BGB§ 705
ZPO§ 138
ZPO§ 296
BGH, Urt. v. 15.01.2001 – II ZR 48/99 (OLG Karlsruhe), ZIP 2001, 515 = NJW 2001, 1210 = WM 2001, 465BGHUrt.15.1.2001II ZR 48/99ZIP 2001, 515NJW 2001, 1210WM 2001, 465OLG Karlsruhe
Amtliche Leitsätze:
1. Veräußert ein Gesellschafter in Erfüllung einer ihm gegenüber der Gesellschaft obliegenden Beitragspflicht der Gesellschaft ein Grundstück, so steht auch die im Rücktrittsfalle eintretende Verpflichtung zur Verzinsung des Kaufpreises in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beitragspflicht, so dass der Zinsanspruch im Wege der actio pro socio geltend gemacht werden kann.
2. Zu den Anforderungen an die Substanziierungspflicht.
3. Begründet der Kläger einen zunächst auf Vertrag gestützten Zahlungsanspruch im Laufe des Rechtsstreits zusätzlich damit, dass der Beklagte ihm wegen vorsätzlichen Verschuldens bei Vertragsschluss Schadensersatz zu zahlen habe, kommt eine Zurückweisung des neuen Vorbringens als verspätet nicht in Betracht, weil es sich dabei nicht um ein Angriffsmittel i. S. v. § 296 ZPO handelt, sondern wegen der Verschiedenheit der zugrunde liegenden Streitgegenstände eine nachträgliche objektive Klagehäufung vorliegt.




