RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB §§ 242, 607Bankvertragliche Pflichten zum Schutz des Bankkunden vor sich selbst
BGB§ 242
BGB§ 607
LG Mainz, Urt. v. 21.12.1999 – 2 O 53/99 (rechtskräftig), WM 2000, 955LG MainzUrt.21.12.19992 O 53/99rechtskräftigWM 2000, 955
Leitsatz:
Eine Bank kann sich gegenüber einem Kunden in einer Nebenabrede zu einem Sparvertrag verpflichten, bestimmte Rechtsgeschäfte des Kunden nicht ohne Zustimmung eines Dritten vorzunehmen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht ist sie zum Schadensersatz verpflichtet, denn ein ersatzfähiger Schaden kann auch bei einer Selbstschädigung des Kunden anzunehmen sein, wenn die Pflicht vor einer Selbstschädigung schützen soll.