RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
V. Landgerichte
StGB § 27; AO § 370Strafbare Beihilfe von Bank- und Sparkassenmitarbeitern durch Kapitaltransfer mit Billigung der Steuerhinterziehung
StGB§ 27
AO§ 370
LG Wuppertal, Urt. v. 19.05.1999 – 26 KLs 28 Js 472/98–29/98 VI, EWiR 2000, 353 (Marxen/Karitzky)LG WuppertalUrt.19.5.199926 KLs 28 Js 472/98–29/98 VIEWiR 2000, 353 (Marxen/Karitzky)
Leitsatz:
Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung machen sich Mitarbeiter von Banken und Sparkassen strafbar, die durch äußerlich berufstypische Handlungen Kunden ermöglichen, Kapital verdeckt ins Ausland zu transferieren, sofern ihnen der damit verbundene Zweck der Steuerhinterziehung bekannt ist und sie ihn billigend in Kauf nehmen.