RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB §§ 325, 276Schadensersatzanspruch eines Wertpapierkunden gegen Discount Broker bei verspätet ausgeführter Kauforder trotz zugesagter sofortiger Durchführung („ConSors“)
BGB§ 325
BGB§ 276
LG Nürnberg–Fürth, Urt. v. 19.05.1999 – 14 O 9971/98, BB 2000, 792 = WM 2000, 1005 = EWiR 2000, 515 (Balzer)LG Nürnberg–FürthUrt.19.5.199914 O 9971/98BB 2000, 792WM 2000, 1005EWiR 2000, 515 (Balzer)
Leitsätze:
1. Bei einer verbindlichen Zusage, die Kundenorder in wenigen Sekunden an die Handelsplätze weiterzuleiten, haftet der Discount Broker dem Kunden auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, wenn die sofortige Durchführung der Order zum Ankauf von Aktien bei Börsenbeginn infolge eines von ihm zu vertretenden Umstands unmöglich wird.
2. Durch eine „Service-Garantie“, die dem Kunden bei Nichtausführung der Order innerhalb von 30 Minuten nach Eingang einen Schadensersatzanspruch gewährt, wird eine Verschuldenshaftung des Discount Brokers nicht ausgeschlossen.