RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BörsG §§ 52, 53; BGB §§ 812, 242Keine Verwirkung von Bereicherungsansprüchen eines Bankkunden aus unverbindlichen Optionsgeschäften wegen Vernichtung der Urkunden durch die Bank nach Ablauf der sechsjährigen Aufbewahrungsfrist
BörsG§ 52
BörsG§ 53
BGB§ 812
BGB§ 242
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 04.02.2000 – 24 U 51/98, ZIP 2000, 615OLG Frankfurt/M.Urt.4.2.200024 U 51/98ZIP 2000, 615
Leitsätze:
1. Gegenüber dem Bereicherungsanspruch des nicht termingeschäftsfähigen Kunden aus unverbindlichen Optionsgeschäften kann die Bank sich nicht unter dem Gesichtspunkt auf den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung berufen, daß der Kunde über die Art und Risiken des speziellen Wertpapiers besser informiert gewesen sei als der ihn betreuende Mitarbeiter der Bank.
2. Auf die Kausalität der Nichterfüllung der Informationspflicht nach § 53 Abs. 2 BörsG für den Abschluß bestimmter Geschäfte kommt es nicht an.
3. Bereicherungsansprüche aus derartigen Geschäften sind nicht schon deshalb verwirkt, weil sie erst nach Ablauf der sechsjährigen Aufbewahrungsfrist des § 257 Abs. 4 HGB geltend gemacht werden und die Bank mittlerweile Urkunden vernichtet hat, aus denen sich Aufschlüsse zu den Voraussetzungen des § 55 BörsG hätten ergeben können.