ZBB 2000, 185

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2000 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BörsG §§ 52, 53; BGB §§ 812, 242Keine Verwirkung von Bereicherungsansprüchen eines Bankkunden aus unverbindlichen Optionsgeschäften wegen Vernichtung der Urkunden durch die Bank nach Ablauf der sechsjährigen Aufbewahrungsfrist BörsG§ 52 BörsG§ 53 BGB§ 812 BGB§ 242 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 04.02.2000 – 24 U 51/98, ZIP 2000, 615OLG Frankfurt/M.Urt.4.2.200024 U 51/98ZIP 2000, 615

Leitsätze:

1. Gegenüber dem Bereicherungsanspruch des nicht termingeschäftsfähigen Kunden aus unverbindlichen Optionsgeschäften kann die Bank sich nicht unter dem Gesichtspunkt auf den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung berufen, daß der Kunde über die Art und Risiken des speziellen Wertpapiers besser informiert gewesen sei als der ihn betreuende Mitarbeiter der Bank.
2. Auf die Kausalität der Nichterfüllung der Informationspflicht nach § 53 Abs. 2 BörsG für den Abschluß bestimmter Geschäfte kommt es nicht an.
3. Bereicherungsansprüche aus derartigen Geschäften sind nicht schon deshalb verwirkt, weil sie erst nach Ablauf der sechsjährigen Aufbewahrungsfrist des § 257 Abs. 4 HGB geltend gemacht werden und die Bank mittlerweile Urkunden vernichtet hat, aus denen sich Aufschlüsse zu den Voraussetzungen des § 55 BörsG hätten ergeben können.

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