RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 242, 387; AGBG § 9Kein Rechtsmißbrauch durch Berufung auf Aufrechnungsverbot bei Forderungsabtretung gerade zur Kreditsicherung wegen des Vermögensverfalls des Gläubigers
BGB§ 242
BGB§ 387
AGBG§ 9
OLG Hamm, Urt. v. 10.11.1999 – 13 U 67/99 (rechtskräftig), ZIP 2000, 925OLG HammUrt.10.11.199913 U 67/99rechtskräftigZIP 2000, 925
Leitsätze:
1. Das in einem Mietvertrag über EDV-Geräte vereinbarte Aufrechnungsverbot entfällt in der Regel, wenn der Schuldner infolge Vermögensverfalls des Gläubigers ohne Aufrechnung praktisch seine Forderung endgültig verliert.
2. Die Berufung auf das Aufrechnungsverbot ist aber dann nicht rechtsmißbräuchlich, wenn es entsprechend seiner Zweckbestimmung als Mittel der Kreditsicherung verwandt worden ist und wenn der Schuldner die Gegenforderung nur zum Zwecke der Aufrechnung abgetreten erhalten hat, weil diese Gegenforderung für den Abtretenden wegen Zahlungsschwierigkeiten des Gläubigers weitgehend wertlos war.