RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
BGB § 276Zur Haftung der Bank bei fehlgeschlagenen Immobilienbeteiligungen
BGB§ 276
LG Bremen, Urt. v. 21.01.1999 – 6 O 2766/97, WM 1999, 847LG BremenUrt.21.1.19996 O 2766/97WM 1999, 847
Leitsätze:
1. Ein Schadensersatzanspruch gegen ein Kreditinstitut, das eine Beteiligung an einem Immobilienfonds finanziert, kommt unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Bank über ihre allgemeine Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich durch Kreditgewährung an den Vertreiber und den Kunden in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie einen konkreten Wissensvorsprung in bezug auf die Risiken des Projekts hat.
2. Eine generelle Aufklärungspflicht allein wegen einer besonderen Unerfahrenheit der Anleger besteht nicht.