RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 765, 767Wirksamkeit einer formularmäßigen Haftungsausdehnung für bürgenden GmbH-Prokuristen
BGB§ 765
BGB§ 767
OLG Köln, Urt. v. 18.12.1998 – 3 U 9/98, BB 1999, 710 = DB 1999, 841 (LS)OLG KölnUrt.18.12.19983 U 9/98BB 1999, 710DB 1999, 841 (LS)
Leitsätze:
1. Die neuere Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Ausdehnung der Bürgenhaftung ist grundsätzlich nicht anwendbar, wenn sich ein Geschäftsführer für die Schulden seiner GmbH verbürgt. Entsprechendes gilt, wenn sich ein zu 50 % an einer GmbH beteiligter Gesellschafter, der zugleich deren Prokurist ist, für deren Schulden verbürgt (im Anschluß an BGH NJW 1996, 3205).
2. Bei der internen Umschuldung von Kreditverpflichtungen ist im Zweifel eine Schuldabänderung, nicht eine Schuldumschaffung (Novation) anzunehmen.
3. Wird ein Kontokorrentkredit in einen mit monatlichen Raten rückzahlbaren Tilgungskredit umgewandelt, ohne daß dies mit einer Haftungserweiterung verbunden ist, so bleibt die Bürgenhaftung bestehen.