RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 249, 276 Abs. 1, § 676Fehlerhafte Beratung einer Bank bei Vermittlung der Beteiligung an einem Immobilienfonds
BGB§ 249
BGB§ 276
BGB§ 676
OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.11.1998 – 3 U 7/98, WM 1999, 1059OLG KarlsruheUrt.10.11.19983 U 7/98WM 1999, 1059
Leitsätze:
1. Ein Auskunftsvertrag mit einer Bank, die eine Kapitalanlage nur vermittelt, kommt auch dann zustande, wenn der Kunde schon von seiner Hausbank Informationen über die Kapitalanlage erhalten hat, aber noch weitere Informationen und Aufklärung über eine bestimmte steuerwirksame Anlage wünscht. Dem Auskunftsvertrag steht nicht entgegen, daß die Bank die Beteiligung nicht finanziert, falls sie eine Provision in Form eines Aufgeldes für die Vermittlung erhält.
2. Bei einem Immobilienfonds muß die Bank über enge kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen den an der Durchführung beteiligten Unternehmen und Personen aufklären.
3. Die Bank muß für die Richtigkeit von Prospektangaben einstehen, wenn sie gegenüber dem Kunden vertraglich zur Aufklärung verpflichtet ist, sich deshalb eines Prospektes bedient und ihn sich inhaltlich zu eigen macht.