ZBB 1999, 177

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1999 Rechtsprechung III. Oberlandesgerichte BGB §§ 765, 767Unwirksamkeit einer Höchstbetragsbürgschaft für Kontokorrent und Einzeldarlehen bei Ausschöpfen der Haftsumme bereits durch das Einzeldarlehen BGB§ 765 BGB§ 767 OLG Hamm, Urt. v. 09.11.1998 – 31 U 44/98, ZIP 1999, 745 = EWiR 1999, 349 (Wissmann)OLG HammUrt.9.11.199831 U 44/98ZIP 1999, 745EWiR 1999, 349 (Wissmann)

Leitsätze:

1. Sieht ein als „Bürgschaft für Einzelforderungen“ überschriebenes Bürgschaftsformular eine „Mitbesicherung“ aus Kontokorrentverbindlichkeiten und Einzeldarlehen vor, von denen bereits die Hälfte der Haftsumme des Einzeldarlehens den Höchstbetrag der Gesamtbürgschaft ausschöpft, so ist die Bürgschaft wegen fehlender Bestimmbarkeit der gesicherten Hauptforderung unwirksam (§§ 765, 767 BGB, § 3 AGBG).
2. Übernimmt eine Bank die Aufgabe, dem Hauptschuldner einen bisher nicht mit ihm bekannten – nach seiner Bonität einwandfreien – Bürgen „anzudienen“, so ist die dem Bürgen, für den sie wiederum die einzige Informationsquelle über Hauptschuld und Hauptschuldner darstellt, zu uneingeschränkter, vorbehaltloser und ungeschönter Aufklärung verpflichtet.
3. Dieser Aufklärungspflicht wird sie nicht gerecht, wenn sie dem Bürgen gleichsam als besondere Art von Avalprovision eine Erwerbsoption (in der Verpackung eines attraktiven Investments) verschafft, die in Wahrheit eine für ihn unvorteilhafte „Umwegfinanzierung“ bedeutet.

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