RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 138, 242, 607Anforderungen an die Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages
BGB§ 138
BGB§ 242
BGB§ 607
OLG Brandenburg, Urt. v. 14.10.1998 – 1 U 26/98, BB 1999, 655OLG BrandenburgUrt.14.10.19981 U 26/98BB 1999, 655
Leitsätze:
1. Bei Vereinbarung eines Darlehenszinses von jährlich 3 % kommt eine Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB im allgemeinen nicht in Betracht, sofern nicht besondere Umstände – z. B. besonders risikobehaftetes Darlehen, Druckausübung oder Überrumpelung des Darlehensgebers – hinzutreten.
2. Für eine sittenwidrige Knebelung reicht es für sich allein genommen nicht aus, daß das Darlehen bei regelmäßiger Tilgung erst etwa 17 Jahre nach dem Vertragsschluß vollständig zurückgezahlt sein wird.
3. Aus einem Umstand, den eine Partei aus eigenem freien Willen selbst herbeigeführt hat, kann sie einen wichtigen ZBB 1999, 177Grund, der sie nach § 242 BGB zur außerordentlichen Kündigung berechtigen würde, nicht herleiten.
4. Für verzinsliche Darlehen besteht grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht bei dringendem Eigenbedarf des Darlehensgebers.