RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 242, 607, 776; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, 9Haftung der Bank bei Erwerberfinanzierung
BGB§ 242
BGB§ 607
BGB§ 776
VerbrKrG§ 3
OLG Hamm, Urt. v. 12.01.1998 – 31 U 168/97, WM 1999, 1056OLG HammUrt.12.1.199831 U 168/97WM 1999, 1056
Leitsätze:
1. Die kreditgebende Bank trifft keine Beratungspflicht bezüglich der Geschäfte, die der Kreditnehmer mit dem Darlehen finanzieren will. Sie muß sich das Verhalten von Personen, die den zu finanzierenden Kaufvertrag vermitteln, nicht zurechnen lassen.
2. Klärt eine kreditgebende Bank über spezifische Nachteile einer Vertragskombination pflichtwidrig nicht auf, ergibt sich für den Darlehensnehmer nur ein Anspruch auf Ersatz von Mehrkosten; er ist nicht so zu stellen, als ob er den Vertrag gar nicht abgeschlossen hätte.
3. Kreditaufnahme und finanzierter Wohnungseigentumskauf bilden keine wirtschaftliche Einheit im Sinne des § 9 VerbrKrG.