ZBB 1999, 175

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1999 Rechtsprechung III. Oberlandesgerichte BGB §§ 242, 607, 776; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, 9Haftung der Bank bei Erwerberfinanzierung BGB§ 242 BGB§ 607 BGB§ 776 VerbrKrG§ 3 OLG Hamm, Urt. v. 12.01.1998 – 31 U 168/97, WM 1999, 1056OLG HammUrt.12.1.199831 U 168/97WM 1999, 1056

Leitsätze:

1. Die kreditgebende Bank trifft keine Beratungspflicht bezüglich der Geschäfte, die der Kreditnehmer mit dem Darlehen finanzieren will. Sie muß sich das Verhalten von Personen, die den zu finanzierenden Kaufvertrag vermitteln, nicht zurechnen lassen.
2. Klärt eine kreditgebende Bank über spezifische Nachteile einer Vertragskombination pflichtwidrig nicht auf, ergibt sich für den Darlehensnehmer nur ein Anspruch auf Ersatz von Mehrkosten; er ist nicht so zu stellen, als ob er den Vertrag gar nicht abgeschlossen hätte.
3. Kreditaufnahme und finanzierter Wohnungseigentumskauf bilden keine wirtschaftliche Einheit im Sinne des § 9 VerbrKrG.

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