ZBB 1999, 172

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1999 Rechtsprechung II. Bundesgerichtshof BGB §§ 765, 767, 242, 273Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Kündigung des für GmbH-Kredite bürgenden Gesellschafter-Geschäftsführers BGB§ 765 BGB§ 767 BGB§ 242 BGB§ 273 BGH, Nichtannahmebeschl. v. 17.12.1998 – IX ZR 20/98 (OLG Stuttgart), ZIP 1999, 877BGHNichtannahmebeschl.17.12.1998IX ZR 20/98ZIP 1999, 877OLG Stuttgart

Leitsätze:

1. Verbürgt sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer für Kredite seiner GmbH, so entfällt mit Aufgabe seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung nicht die Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund einer am Gesellschaftergrundstück bestellten Grundschuld, aus der bereits das Zwangsversteigerungsverfahren betrieben wird, kann nicht in den Urteilsspruch aufgenommen werden, da das Entstehen dieses Rechts von ungewissen künftigen Ereignissen nach der letzten mündlichen Verhandlung abhängt.

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