RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2023
RechtsprechungLandgerichteBGB § 675v Abs. 3 Nr. 2Grobe Fahrlässigkeit des Zahlungsdienstnutzers durch telefonische Weitergabe von TAN zur Nutzung des Onlinebankings
BGB§ 675v
LG Saarbrücken, Urt. v. 09.12.2022 – 1 O 181/20, ZIP 2023, 137LG SaarbrückenUrt.9.12.20221 O 181/20ZIP 2023, 137
Leitsätze des Gerichts:
1. Im Rahmen des Online-Bankings kann die telefonische Weitergabe dreier TAN den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit des Zahlungsdienstenutzers begründen, wenn sich diesem nach den Gesamtumständen des Falles geradezu aufdrängen musste, dass die Aufforderung zur Weitergabe der TAN nicht von dem Zahlungsdiensteleister stammen konnte (Fortführung von LG Saarbrücken, Urt. v. 10. 6. 2022 – 1 O 394/21).
2. Bei der Anspruchshöhe eines Schadensersatzanspruchs des Zahlungsdiensteleisters gegen den Zahlungsdienstenutzer nach § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB kann ein anspruchsminderndes Mitverschulden des Zahlungsdiensteleisters berücksichtigt werden. Ein solches liegt i. H. v. 50 % vor, wenn das das Betrugspräventionssystem des Zahlungsdiensteleisters zunächst fünf zur Nachtzeit vorgenommene Echtzeitüberweisungen als verdächtig erkennt, in der Folge aber dennoch weitere 12 Echtzeitüberweisungen an denselben Zahlungsempfänger zugelassen werden.