RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2023
RechtsprechungOberlandesgerichteBGB § 488 Abs. 1 Satz 2, § 700 Abs. 1 Satz 1Zum Nachweis der Erfüllung des Auszahlungsanspruchs bei nicht entwertetem Sparbuch
BGB§ 488
BGB§ 700
OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.12.2022 – 17 U 151/21 (LG Baden-Baden), ZIP 2023, 516OLG KarlsruheUrt.20.12.202217 U 151/21ZIP 2023, 516LG Baden-Baden
Leitsätze des Gerichts:
1. Wird ein nicht entwertetes Sparbuch vorgelegt, so trägt das Kreditinstitut die Darlegungs- und Beweislast für die bereits erfolgte Erfüllung des Auszahlungsanspruchs auch in Fällen, in denen lange Zeit keine Eintragungen in das Sparbuch vorgenommen wurden und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
2. Die Unrichtigkeit eines Sparbuchs kann zwar nicht allein mit bankinternen Unterlagen nachgewiesen werden. Diesen kommt jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung ein größeres Gewicht zu, wenn weitere Umstände hinzutreten, wie ein erheblicher Zeitablauf und hier der Eingang exakt der zum behaupteten Auszahlungstag auf dem Sparkonto einschließlich Zinsen vorhandenen Sparsumme auf einem anderen Konto des Berechtigten.