RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2023
RechtsprechungOberlandesgerichteBGB §§ 242, 254, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, § 818 Abs. 4, § 819 Abs. 1Zum Anspruch auf Rückzahlung von erhaltenen Überweisungsbeträgen zur Vornahme von internationalen Transaktionen über ein pseudonymisiertes Zahlungssystem
BGB§ 242
BGB§ 254
BGB§ 812
BGB§ 818
BGB§ 819
OLG Stuttgart, Urt. v. 17.11.2022 – 2 U 219/21 (LG Heilbronn), ZIP 2023, 74 = WM 2023, 373OLG StuttgartUrt.17.11.20222 U 219/21ZIP 2023, 74WM 2023, 373LG Heilbronn
Leitsatz des Gerichts:
Wer aus einer ihm nicht näher bekannten Quelle eine Banküberweisung erhält, kann sich nicht auf den Einwand der Entreicherung berufen, wenn er sich bewusst der Einsicht verschließt, dass er das Geld nicht behalten bzw. verwenden darf (hier: Bereicherungsschuldner wird über ein soziales Netzwerk durch eine unbekannte Person aufgefordert, internationale Transaktionen in der Größenordnung von 10.000 € über ein pseudonymisiertes Zahlungssystem vorzunehmen).