RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2023
RechtsprechungOberlandesgerichteBGB § 488 Abs. 1Kein Anspruch auf „negative Zinsen“ bei Absinken des Referenzzinssatzes
BGB§ 488
OLG Schleswig, Urt. v. 10.11.2022 – 5 U 159/22 (LG Kiel), ZIP 2023, 240OLG SchleswigUrt.10.11.20225 U 159/22ZIP 2023, 240LG Kiel
Leitsätze des Gerichts:
1. Die Auslegung einer Zinsklausel in einem Darlehensvertrag „Zinssatz: 3-Monats-EURIBOR + Marge 1,65 %“ ergibt, dass im Falle eines negativen Referenzzinssatzes der Beklagten nach der vertraglichen Vereinbarung zwar nicht die vereinbarte Zinsmarge verbleiben soll, allerdings auch kein Entfall der Zahlungspflicht oder gar deren Umkehr vereinbart wurde.
2. Hieran ändert sich nichts, wenn die Darlehensgeberin dem Darlehensnehmer bei einem „Zinsfixing“ mitteilte, dass der Referenzzinssatz in Bezug auf die Zinsanpassung so behandelt werde als betrage er Null, sofern er unter Null sinke.