RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2023
RechtsprechungOberlandesgerichteBGB § 675f Abs. 4 Satz 1, 2, § 675j Abs. 1 Satz 1, § 675y Abs. 1 Satz 1Beweislast des Bankkunden für Höhe des eingezahlten Betrages am Geldautomaten
BGB§ 675f
BGB§ 675j
BGB§ 675y
OLG Brandenburg, Urt. v. 19.10.2022 – 4 U 217/21 (vorgehend LG Frankfurt (Oder)), WM 2023, 370 = ZIP 2023, 25OLG BrandenburgUrt.19.10.20224 U 217/21WM 2023, 370ZIP 2023, 25vorgehend LG Frankfurt (Oder)
Orientierungssätze:
1. Nach § 675 y Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Zahler, wenn er einen Zahlungsvorgang auslöst, im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrags die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags von seinem Zahlungsdienstleister verlangen.
2. Es besteht kein Erstattungsanspruch i. H. v. 13.325 €, wenn das Gericht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon ausgeht, dass der Zahler in das Geldeingabefach des Geldautomaten lediglich 3.850 € eingelegt hat.
3. Die Darlegungs- und Beweislast für den Umstand, dass der Bankkunde den Zahlungsvorgang in der von ihm behaupteten Höhe überhaupt durch Bareinzahlung ausgelöst bzw. den Zahlungsauftrag mit dem von ihm behaupteten Inhalt erteilt hat, trägt der Zahler.
4. Kann der Zahler den Beweis darüber, dass er über die im Geldautomaten gefundene Summe von 3.850 € hinaus weitere 9.475 € in den Geldautomaten eingelegt hat, nicht führen, so steht ihm ein über 3.850 € hinausgehender Erstattungsanspruch gegen das Kreditinstitut nicht zu.