RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2021
RechtsprechungBundesgerichtshofBörsG § 46 Abs. 2 Nr. 1, 2 a. F.; ZPO § 287KapMuG-Verfahren zur Prospekthaftung der Deutschen Telekom für 3. Börsengang
BörsG a.F.§ 46
ZPO§ 287
BGH, Beschl. v. 15.12.2020 – XI ZB 24/16 (OLG Frankfurt/M.), WM 2021, 478 = ZIP 2021, 508BGHBeschl.15.12.2020XI ZB 24/16WM 2021, 478ZIP 2021, 508OLG Frankfurt/M.
Amtliche Leitsätze:
1. Für den Haftungsausschluss des § 46 Abs. 2 Nr. 2 BörsG a. F. hat der Anspruchsgegner darzulegen und zu beweisen, dass sich die dem unrichtig prospektierten Sachverhalt innewohnenden Risiken nach dem Erwerb entweder nicht realisiert haben oder dass sich die Risiken zwar realisiert haben, dies jedoch ohne Einfluss auf eine nach dem Erwerb eingetretene Börsenpreisminderung geblieben ist.
2. Zum Nachweis des Haftungsausschlusses des § 46 Abs. 2 Nr. 2 BörsG a. F. ist der Vollbeweis zu erbringen (§ 286 ZPO). Das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO findet keine Anwendung.
3. Zur Widerlegung der Kausalitätsvermutung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 BörsG a. F. hat der Anspruchsgegner den Nachweis zu führen, dass im jeweiligen Einzelfall der individuelle Erwerbsentschluss nicht durch den fehlerhaften Prospekt beeinflusst wurde.