RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2020
RechtsprechungVerwaltungsgerichteSpkG § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 2; GG Art. 3Kein Anspruch eines in Krisengebieten aktiven Vereins auf Eröffnung eines Girokontos
SpkG§ 2
SpkG§ 5
GGArt. 3
VG Düsseldorf, Urt. v. 23.10.2019 – 20 K 6668/18 (nicht rechtskräftig), WM 2020, 17VG DüsseldorfUrt.23.10.201920 K 6668/18nicht rechtskräftigWM 2020, 17
Leitsätze des Gerichts:
1. § 5 Abs. 2 SpkG verleiht einem eingetragenen Verein keinen Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos. Die Norm sieht lediglich einen Kontrahierungszwang zu Gunsten von natürlichen, nicht zu Gunsten von juristischen Personen vor.
2. Die Entscheidung einer Sparkasse, eingetragenen Vereinen, die hauptsächlich in Krisenländern aktiv sind, wegen der dort (u. a. nach dem GwG) bestehenden Restriktionen und der hiermit für die Sparkasse verbundenen Haftungsrisiken, keine Girokonten zu gewähren, steht einer einen Anspruch auf Girokontoeröffnung gem. § 2 Abs. 1 SpkG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG begründenden Verwaltungspraxis entgegen.