RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2020
RechtsprechungEuropäischer GerichtshofRL 93/13/EWG Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1Zur Prüfungspflicht des Gerichts bei missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherdarlehensvertrag („Lintner“)
RL 93/13/EWGArt. 4
RL 93/13/EWGArt. 6
EuGH, Urt. v. 11.03.2020 – Rs C-511/17 (Fővárosi Törvényszék (Hauptstädtisches Stuhlgericht, Ungarn)), ZIP 2020, 610EuGHUrt.11.3.2020Rs C-511/17ZIP 2020, 610Fővárosi Törvényszék (Hauptstädtisches Stuhlgericht, Ungarn)
Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Ungarisch):
1. Art. 6 Abs. 1 RL 93/13/EWG ist dahin auszulegen, dass ein nationales Gericht, das über die Klage eines Verbrauchers auf Feststellung der Missbräuchlichkeit bestimmter Klauseln in einem Vertrag zu entscheiden hat, den dieser Verbraucher mit einem Gewerbetreibenden geschlossen hat, nicht verpflichtet ist, alle anderen Vertragsklauseln, die von diesem Verbraucher nicht angefochten worden sind, von Amts wegen gesondert darauf zu prüfen, ob sie als missbräuchlich angesehen werden können, sondern nur diejenigen Klauseln prüfen muss, die mit dem Streitgegenstand zusammenhängen, wie er von den Parteien abgegrenzt wurde, sobald es über die hierfür erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen, ggf. ergänzt durch Untersuchungsmaßnahmen, verfügt.
2. Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 RL 93/13 sind dahin auszulegen, dass zwar für die Beurteilung der Missbräuchlichkeit der Vertragsklausel, die als Grundlage für die Ansprüche eines Verbrauchers dient, alle anderen Klauseln des Vertrags zwischen einem Gewerbetreibenden und diesem Verbraucher berücksichtigt werden müssen, diese Berücksichtigung jedoch als solche für das mit der Sache befasste nationale Gericht keine Pflicht beinhaltet, von Amts wegen alle diese Klauseln auf ihre etwaige Missbräuchlichkeit zu prüfen.