RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2018
RechtsprechungOberlandesgerichte
BGB a. F. §§ 355, 495; BGB § 242; BGB-InfoV § 14Zur Verwirkung des Widerrufsrechts bei beendetem Verbraucherdarlehensvertrag
BGB a.F.§ 355
BGB a.F.§ 495
BGB§ 242
BGB-InfoV§ 14
OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.01.2018 – 17 U 219/15 (nicht rechtskräftig; LG Mannheim), ZIP 2018, 467OLG KarlsruheUrt.9.1.201817 U 219/15nicht rechtskräftigZIP 2018, 467LG Mannheim
Leitsatz des Gerichts:
In den Fällen des Widerrufs eines auf Wunsch des Verbrauchers einverständlich vorzeitig beendeten Darlehensvertrags scheidet eine Verwirkung des Widerrufsrechts regelmäßig aus, wenn abgesehen von der Vertragsbeendigung auf Initiative des Verbrauchers (hier: gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. hier: nach Ablauf der Zinsbindungsfrist) – wie typischerweise – keine weiteren Umstände ersichtlich sind, auf welche die Bank ein schutzwürdiges Vertrauen aufbauen könnte, der Verbraucher werde von seinem Widerrufsrecht nach Darlehensablösung keinen Gebrauch mehr machen, und die Bank außerdem keine Vermögensdispositionen in ihrem Geschäftsbetrieb getroffen hat, so dass ihr aus der verspäteten Ausübung des Widerrufsrechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde.