RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2018
RechtsprechungOberlandesgerichte
KapMuG § 6 Abs. 1 Satz 2, § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4Zur Aussetzung eines Rechtsstreits wegen Abhängigkeit von den Feststellungszielen eines KapMuG-Verfahrens
KapMuG§ 6
KapMuG§ 8
OLG München, Beschl. v. 16.01.2018 – 3 U 2181/17 (nicht rechtskräftig; LG München I), ZIP 2018, 327OLG MünchenBeschl.16.1.20183 U 2181/17nicht rechtskräftigZIP 2018, 327LG München I
Leitsatz der Redaktion:
Die Frage, ob die Entscheidung des Rechtsstreits von den Feststellungszielen des KapMuG-Verfahrens i. S. v. § 8 KapMuG abhängt, ist abstrakt zu beurteilen. Es genügt, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von den Feststellungszielen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit abhängen kann. Es ist nicht erforderlich, dass die Entscheidung nach Klärung sämtlicher übriger Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfragen nur noch von den Feststellungszielen abhängt. An dieser Stelle wird dem Prozessgericht ein gewisser Beurteilungsspielraum eingeräumt.