ZBB 2018, 133

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2018 RechtsprechungBundesgerichtshof BGB §§ 362 ff., 311 Abs. 1, §§ 133, 157Erneuter Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung nach erfolgreichem Antrag des Käufers auf PayPal-Käuferschutz BGB§§ 362 ff. BGB§ 311 BGB§ 133 BGB§ 157 BGH, Urt. v. 22.11.2017 – VIII ZR 213/16 (LG Saarbrücken), ZIP 2018, 226 = ECLI:DE:BGH:2017:221117UVIIIZR213.16.0 = WM 2018, 37BGHUrt.22.11.2017VIII ZR 213/16ZIP 2018, 226ECLI:DE:BGH:2017:221117UVIIIZR213.16.0WM 2018, 37LG Saarbrücken

Amtliche Leitsätze:

1. Wird der Kaufpreis vereinbarungsgemäß unter Verwendung des Online-Zahlungsdienstes PayPal entrichtet, ist die geschuldete Leistung bewirkt, wenn der vom Käufer geschuldete Betrag dem PayPal-Konto des Verkäufers vorhaltlos gutgeschrieben wird, so dass dieser den Zahlbetrag endgültig zur freien Verfügung erhält.
2. Eine – ggf. stillschweigende – Wiederbegründung einer getilgten Forderung kann bei entsprechendem Willen der Parteien, die frei darin sind, unter bestimmten Voraussetzungen das Wiederaufleben der ursprünglichen Schuld zu vereinbaren, bei einem nicht formgebundenen Vertrag bereits mit Vertragsabschluss und für den Fall getroffen werden, dass zukünftig eine Rückgabe oder Rückbuchung des bereits gezahlten Schuldbetrags erfolgt.
3. Der Erklärungsgehalt der mit Abschluss des Kaufvertrags als Nebenabrede getroffenen Vereinbarung, zur Tilgung der Kaufpreisschuld den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, richtet sich neben den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB grundsätzlich nach den Bestimmungen der von PayPal verwendeten AGB, u. a. der PayPal-Käuferschutzrichtlinie, denen die Kaufvertragsparteien vor der Inanspruchnahme des Zahlungsdienstes zugestimmt haben (Fortführung der Senatsurteile v. 24. 8. 2016 – VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 = ZIP 2017, 21, Rz. 19; v. 15. 2. 2017 – VIII ZR 59/16, ZIP 2017, 928 = NJW 2017, 1660, Rz. 12; jew. m. w. N.).
4. Wird der Kaufpreis vereinbarungsgemäß unter Verwendung des Zahlungsdienstes PayPal entrichtet, vereinbaren die Kaufvertragsparteien – bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte – zugleich stillschweigend, dass die getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet und der Kaufpreis dem PayPal-Konto des Käufers wieder gutgeschrieben wird.

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