ZBB 2016, 122

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2016 AufsätzeMatthias Terlau*

Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie – zwischen technischer Innovation und Ausdehnung des Aufsichtsrechts

Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie ist am 12. 1. 2016 in Kraft getreten. Sie stellt das Ergebnis einer zweieinhalb Jahre dauernden Debatte einer Reform der europäischen Regulierung für Zahlungsdienste dar. Die bisherige Zahlungsdiensterichtlinie datiert aus dem Jahr 2007. Technische Innovationen und deren Regulierung haben einen großen Raum der politischen Arbeit in der Reform eingenommen. Das Thema Sicherheit des Zahlungsverkehrs und auch der Zahlungsdienstleister war dem Gesetzgeber ein besonderes Anliegen und hat zu umfangreichen Neuregelungen geführt. Der europäische Gesetzgeber hat sich zudem bemüht, Konturen im Anwendungsbereich zu schärfen und hierdurch mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Jenseits des Rampenlichts der politischen Diskussionen wurden sodann zahlreiche aufsichtsrechtliche Vorschriften für Zahlungsinstitute und für sämtliche Zahlungsdienstleister stark erweitert.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
    • 1. Historie
    • 2. Regulierungsziele
    • 3. Herausforderungen
    • 4. Inkrafttreten, Umsetzung, ausführende Rechtsakte
    • 5. Regelungskonzept
  • II. Anwendungsbereich
    • 1. Territorialer Anwendungsbereich – beschränkt und erweitert
    • 2. Sachlicher Anwendungsbereich beschränkt – Ausnahmetatbestände
      • 2.1 Ausnahme für Handelsagenten beschränkt
      • 2.2 Ausnahme der begrenzten Netze beschränkt
        • 2.2.1 Allgemeines
        • 2.2.2 Dienste, die auf bestimmten, nur begrenzt verwendbaren Zahlungsinstrumenten beruhen
        • 2.2.3 Erwerb von Waren oder Dienstleistungen lediglich in den Geschäftsräumen des Emittenten
        • 2.2.4 Begrenztes Netz von Dienstleistern
        • 2.2.5 Sehr begrenztes Waren- oder Dienstleistungsspektrum
        • 2.2.6 Instrumente für soziale und steuerliche Zwecke
        • ZBB 2016, 123
        • 2.2.7 Anzeigepflichten
      • 2.3 Ausnahme für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste erweitert
      • 2.4 Konzernausnahme präzisiert
      • 2.5 Inkasso-Ausnahme eingeschränkt
  • III. Zulassung und Überwachung von Zahlungsinstituten
    • 1. Zusätzliche Anforderungen für den Zulassungsantrag
    • 2. „Kleine“ Zahlungsinstitutslizenz
    • 3. Laufende Überwachung von Zahlungsinstituten
      • 3.1 Inhaberkontrolle
      • 3.2 Datenschutz, Risikomanagement und Authentifizierung
    • 4. Beschränkungen des europäischen Passes für Zahlungsinstitute
      • 4.1 Verschärfung des Prüfungsverfahrens durch den Aufnahmemitgliedstaat
      • 4.2 Mindestvoraussetzungen für die Nutzung des europäischen Passes
      • 4.3 Berichtspflichten von Agenten und Zweigniederlassungen im Aufnahmemitgliedstaat, zentrale Kontaktstelle
  • IV. Neue Vorschriften für alle Zahlungsdienstleister
    • 1. Surcharging
    • 2. Datenschutz
    • 3. Management operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
    • 4. Authentifizierung
      • 4.1 Online-Zugriff durch den Zahler
      • 4.2 Zahler löst elektronischen Zahlungsvorgang aus; Fernzahlungsvorgänge
      • 4.3 Sonstige riskante Handlung durch den Zahler
      • 4.4 Ausnahmen von der starken Kundenauthentifizierung
      • 4.5 Haftung bei (erlaubtem und nicht erlaubtem) Unterlassen der starken Kundenauthentifizierung
  • V. Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste und dritte kartengebundene Zahlungsdienste
    • 1. Zahlungsauslösedienste
      • 1.1 Definition Zahlungsauslösedienst
        • 1.1.1 Auslösen
        • 1.1.2 Antrag des Zahlers
      • 1.2 Anerkennung und Garantie des Zahlungsauslösedienstleisters
      • 1.3 Zahlungsauslösedienst und Erlaubnispflicht; Inkrafttreten
      • 1.4 Haftung und Haftpflichtversicherung
      • 1.5 Authentifizierung bei Nutzung eines Zahlungsauslösedienstes
        • 1.5.1 Starke Kundenauthentifizierung für die Auslösung
        • 1.5.2 Adressat der Pflicht aus Art. 97 Abs. 4 Satz 1 PSD2 zur Kundenauthentifizierung
        • 1.5.3 Zahlungsauslösedienstleister darf sich auf Verfahren des kontoführenden Zahlungsdienstleisters stützen
        • 1.5.4 Sicherheitsvorkehrungen des Zahlungsauslösedienstleisters
        • 1.5.5 Starke Authentifizierung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsauslösedienstleister
      • 1.6 Zusammenfassung
    • 2. Kontoinformationsdienst
    • 3. Kartengebundene Zahlungsdienste durch Dritte
  • VI. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt/Partner, Osborne Clarke, Leiter der Praxisgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht, Köln

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell