RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2015
Rechtsprechung
V. Bundesverwaltungsgericht
IFG §§ 1, 3; KWG § 9; WpHG § 8; GG Art. 5; EMRK Art. 10Verweigerung des Zugangs zu BaFin-Akten wegen nachteiliger Auswirkungen auf strafrechtliche Ermittlungen nur bei konkreter, auf die einzelnen Akten bezogener Gefährdung des Untersuchungszwecks
IFG§ 1
IFG§ 3
KWG§ 9
WpHG§ 8
GGArt. 5
EMRKArt. 10
BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 – BVerwG 7 C 18.12 (VG Frankfurt/M.), ZIP 2015, 496BVerwGUrt.27.11.2014BVerwG 7 C 18.12ZIP 2015, 496VG Frankfurt/M.
Leitsätze des Gerichts:
1. Nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen stehen dem Informationszugang gem. § 3 Nr. 1 Buchst. g Alt. 3 IFG entgegen, wenn aufgrund einer auf konkreten Tatsachen beruhenden prognostischen Bewertung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Bekanntwerden der Information den Untersuchungszweck, d. h. die Sachverhaltsaufklärung und Wahrheitsfindung, beeinträchtigt.
2. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat die aktenführende Behörde im Zusammenwirken mit der Ermittlungsbehörde darzulegen. Die Anforderungen an die Darlegung des Ausschlussgrundes sind herabgesetzt, soweit sich die Behörde bei Akten, die wegen ihres thematischen Bezugs zum Untersuchungsgegenstand bereits in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einbezogen worden sind, auf eine Vermutungswirkung berufen kann. Im Übrigen trifft die Verwaltungsbehörde die volle Darlegungslast mit der Folge, dass sie näher begründen muss, warum die betreffenden Unterlagen für weitere Ermittlungen bedeutsam sein können und inwiefern die Bekanntgabe der in ihnen enthaltenen Informationen geeignet wäre, den Untersuchungszweck zu gefährden.