RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2015
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
KapMuG §§ 1, 3, 8; ZPO §§ 252, 567 ff.Sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse über die Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags bei Geltendmachung fehlender KapMuG-Fähigkeit des Verfahrens
KapMuG§ 1
KapMuG§ 3
KapMuG§ 8
ZPO§ 252
ZPO§§ 567 ff.
KG, Beschl. v. 15.10.2014 – 24 Kap 1/14 (rechtskräftig; LG Berlin), ZIP 2015, 343 = WM 2015, 71KGBeschl.15.10.201424 Kap 1/14rechtskräftigZIP 2015, 343WM 2015, 71LG Berlin
Leitsätze der Redaktion:
1. § 3 Abs. 2 Satz 1 KapMuG schließt die sofortige Beschwerde gegen die einen Stillstand des Verfahrens herbeiführende erstinstanzliche Entscheidung nicht aus, wenn geltend gemacht wird, das Verfahren sei nicht KapMuG-fähig.
2. Ein Kapitalanleger-Musterverfahren ist unzulässig, wenn die Antragsteller ausschließlich eine positive Feststellungsklage eingelegt haben; erforderlich ist vielmehr eine Leistungsklage.