RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2015
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 215, 242, 273 Abs. 1, § 274 Abs. 1, §§ 387, 853Kein Leistungsverweigerungsrecht des Kreditnehmers zur wirtschaftlichen Durchsetzung eines verjährten Schadensersatzanspruchs wegen Aufklärungspflichtverletzung der Bank
BGB§ 215
BGB§ 242
BGB§ 273
BGB§ 274
BGB§ 387
BGB§ 853
OLG Nürnberg, Beschl. v. 10.10.2014 – 14 U 1994/13 (nicht rechtskräftig; LG Nürnberg-Fürth), ZIP 2015, 316 = WM 2014, 2364OLG NürnbergBeschl.10.10.201414 U 1994/13nicht rechtskräftigZIP 2015, 316WM 2014, 2364LG Nürnberg-Fürth
Leitsatz des Gerichts:
Ein Darlehensnehmer, der beim Erwerb einer kreditfinanzierten Immobilie einen sittenwidrig überhöhten Kaufpreis bezahlt hat oder von den Vertreibern des Objekts arglistig getäuscht worden ist und dessen auf den Vorwurf einer diesbezüglichen Kenntnis gestützter, auf eine Aufhebung des Darlehensvertrags gerichteter Schadensersatzanspruch gegen die kreditgebende Bank verjährt ist, kann sein wirtschaftliches Ziel, die laufenden Darlehensverbindlichkeiten nicht weiter bedienen zu müssen, nicht dadurch erreichen, dass er mit seinem Befreiungsanspruch aufrechnet oder aus diesem ein Leistungsverweigerungsrecht ableitet.