RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2015
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
ZPO § 850k Abs. 7; BGB §§ 307, 504Anspruch auf Rückumwandlung eines Pfändungsschutzkontos in Girokonto
ZPO§ 850k
BGB§ 307
BGB§ 504
BGH, Urt. v. 10.02.2015 – XI ZR 187/13 (OLG Frankfurt/M.), ZIP 2015, 624BGHUrt.10.2.2015XI ZR 187/13ZIP 2015, 624OLG Frankfurt/M.
Leitsätze der Redaktion:
1. Dem Inhaber eines Pfändungsschutzkontos steht ein Anspruch auf Rückumwandlung des Pfändungsschutzkontos in das herkömmlich geführte Girokonto zu. Wird die Zusatzvereinbarung über das Pfändungsschutzkonto gekündigt, gelten daher die bisherigen Vereinbarungen über das dem Pfändungsschutzkonto zugrunde liegende herkömmliche Girokonto fort.
2. Eine Klausel, wonach die Zusatzvereinbarung über das Pfändungsschutzkonto nur zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden darf, ist wirksam.
3. Die in der Zusatzvereinbarung enthaltene Klausel, wonach die Führung des Girokontos nach Aufhebung des Pfändungsschutzes nur noch auf Guthabenbasis erfolgt, ist unwirksam.