RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2014
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB §§ 199, 307, 488, 812Zur Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung einer unwirksam im Darlehensvertrag vereinbarten Bearbeitungsgebühr
BGB§ 199
BGB§ 307
BGB§ 488
BGB§ 812
LG Mönchengladbach, Urt. v. 20.11.2013 – 2 S 77/13 (rechtskräftig; AG Mönchengladbach), ZIP 2014, 410LG MönchengladbachUrt.20.11.20132 S 77/13rechtskräftigZIP 2014, 410AG Mönchengladbach
Leitsätze des Gerichts:
1. Der Bereicherungsanspruch eines Darlehensnehmers auf Rückzahlung einer unwirksam in AGB geforderten Bearbeitungsgebühr entsteht nicht abschnittsweise, sondern in der Regel in seinem vollen Umfang im Zeitpunkt der Valutierung, und wird in diesem Zeitpunkt auch sogleich im Wege der Verrechnung vom Darlehensnehmer voll erfüllt.
2. Der Ablauf der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist wird nicht dadurch hinausgeschoben, dass die Rechtslage später – während des Laufs der Verjährungsfrist – unklar wird.
3. Eine unklare Rechtslage nach Ablauf der Verjährung führt nicht dazu, dass die Verjährungsfrist erneut zu laufen beginnt.