RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2013
Rechtsprechung
I. Bundesgerichtshof
BGB § 280; GG Art. 103Berücksichtigung des Vortrag zur Widerlegung der „Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens“
BGB§ 280
GGArt. 103
BGH, Beschl. v. 20.11.2012 – XI ZR 444/11 (OLG Düsseldorf), EWiR 2013, 167 (Deblitz)BGHBeschl.20.11.2012XI ZR 444/11EWiR 2013, 167 (Deblitz)OLG Düsseldorf
Leitsätze der Redaktion:
1. Die Tatsache, dass ein Anleger nicht von sich aus dazu verpflichtet ist, nach möglichen Vergütungen der ihn beratenden Bank durch Dritte zu fragen, sagt nichts darüber aus, wie sich der Anleger im Falle einer ungefragten Offenlegung der vereinnahmten Rückvergütungen durch die Bank verhalten hätte.
2. Die „Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens“ gilt für alle Aufklärungs- und Beratungsfehler eines Anlageberaters, insbesondere auch dann, wenn Rückvergütungen pflichtwidrig nicht offengelegt wurden.
Die Nichtberücksichtigung des Vortrags der Bank zum Nichteingreifen der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens stellt eine Verletzung rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 Abs. 1 GG dar.