RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2012
Rechtsprechung
V. Landgerichte
SchVG § 24Zur Änderung der Anleihebedingungen von Altanleihen zwecks Anwendbarkeit des SchVG 2009
SchVG§ 24
LG Frankfurt/M., Beschl. v. 23.01.2012 – 3–05 O 142/11 (nicht rechtskräftig), ZIP 2012, 474LG Frankfurt/M.Beschl.23.1.20123–05 O 142/11nicht rechtskräftigZIP 2012, 474
Leitsatz des Gerichts:
Die Bestimmung des § 24 Abs. 2 Satz 1 SchVG 2009 ist wegen der Entstehungsgeschichte der Norm, der Systematik und eines Vertrauensschutzes für Altanleger dahin gehend auszulegen, dass diese Option für die Anwendung des Rechts des SchVG 2009 nur dann eröffnet ist, wenn es sich um eine vor dem 5. 8. 2009 begebene Schuldverschreibung handelt, die bei einem deutschen Emittenten bereits einer Mehrheitsentscheidung nach dem SchVG 1899 zugänglich war bzw. bei der Anleihe eines ausländischen Emittenten, die nicht unter das SchVG 1899 fiel, wenn eine derartige Mehrheitsentscheidung bereits ausdrücklich in den Anleihebedingungen angesprochen war.