RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2012
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
SpruchG; AktG §§ 304, 305Zur Ermittlung von Barabfindung und Ausgleich der außenstehenden Aktionäre wegen Gewinnabführungsvertrag
SpruchG
AktG§ 304
AktG§ 305
ZBB 2012, 144
OLG Stuttgart, Beschl v. 14.09.2011 – 20 W 6/08 (LG Stuttgart), GWR 2011, 498 = AG 2012, 49OLG StuttgartBeschl14.9.201120 W 6/08GWR 2011, 498AG 2012, 49LG Stuttgart
Leitsatz:
Eine Abfindung nach einem Gewinnabführungsvertrag ist angemessen, wenn sie dem Verkehrswert des Anteils entspricht. Das Gericht kann diesen Wert mit fundamentalanalytischen Methoden wie dem Ertragswertverfahren ermitteln, aber auch anhand marktorientierter Verfahren, etwa einer Orientierung an Börsenkursen. Die Wertermittlung mit zahlreichen prognostischen Schätzungen ist meist nur einem Vertretbarkeitsurteil zugänglich.