ZBB 2012, 134

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2012 Rechtsprechung Entscheidungen im Wortlaut GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1Verfassungsmäßigkeit der BGH-Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht der beratenden Bank über Rückvergütungen GGArt. 3 GGArt. 12 GGArt. 101 GGArt. 103 BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats), Beschl. v. 08.12.2011 – 1 BvR 2514/11BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats)Beschl.8.12.20111 BvR 2514/11

Leitsätze der Redaktion:

1.  Die mit dem Urteil des BGH vom 19. 12. 2006 (ZIP 2007, 518) begründete Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht einer beratenden Bank über an sie verdeckt fließende Rückvergütungen enthält keine Rechtsprechungsänderung, die unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes bedenklich sein könnte. Die bisherige Rechtsprechung des BGH wurde fortgeführt.
2.  Soweit der BGH die Aufklärungspflicht über Rückvergütungen unabhängig vom Erreichen eines bestimmten Prozentsatzes der Beteiligungssumme für gegeben erachtet, ist – anders als zur Rechtslage vor dem 1. 7. 2005 vertretenen BGH-Auffassung –, durch den Zweck der Aufklärungspflicht sachlich gerechtfertigt, einer Fehlvorstellung des Anlegers über die Neutralität der Beratungsleistung zu begegnen.
3.  Die Handhabung der Beweislastgrundsätze zur Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden, wonach bereits die Verletzung der Aufklärungspflicht zu einer Beweislastumkehr führt, so dass der Aufklärungspflichtige darlegen und beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung erworben hätte, er also bei erteiltem Hinweis nicht anders entschieden hätte, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
4.  Hinsichtlich der Aufklärungspflicht von Rückvergütungen besteht keine Divergenz in der Rechtsprechung des III. und des XI. Zivilsenats des BGH; eine Vorlage an den EuGH kommt nicht in Betracht.

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