ZBB 2010, 180

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2010 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte ZPO § 240; InsO § 11 Abs. 2 Nr. 1, §§ 15, 93Unterbrechung eines Prozesses betreffend die persönliche Haftung eines Gesellschafters durch Insolvenzeröffnung bei der GbR ZPO§ 240 InsO§ 11 InsO§ 15 InsO§ 93 OLG Koblenz, Beschl. v. 15.01.2010 – 2 W 842/09 (rechtskräftig; LG Mainz), ZIP 2010, 448 = ZInsO 2010, 398OLG KoblenzBeschl.15.1.20102 W 842/09rechtskräftigZIP 2010, 448ZInsO 2010, 398LG Mainz

Leitsatz:

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, sind auch Prozesse unterbrochen, die die persönliche Haftung eines Gesellschafters betreffen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Ansprüche für die Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit nur durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

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