RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
AktG §§ 104, 108 Abs. 2 Satz 4Gerichtliche Ergänzung des beschlussunfähigen Aufsichtsrats ohne Bindung an Dreimonats-Frist und ohne Vorliegen eines dringenden Falls
AktG§ 104
AktG§ 108
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2010 – I–3 Wx 3/10 (rechtskräftig; AG Düsseldorf), ZIP 2010, 473 = NZG 2010, 313OLG DüsseldorfBeschl.28.1.2010I–3 Wx 3/10rechtskräftigZIP 2010, 473NZG 2010, 313AG Düsseldorf
Leitsatz:
Im Falle einer zur Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats führenden Unterschreitung der Mitgliederzahl hat das Registergericht nach § 104 Abs. 1 Satz 1 AktG, der gegenüber § 104 Abs. 2 AktG spezielleren Vorschrift, auf Antrag des Vorstands den Aufsichtsrat ohne Bindung an die dreimonatige Frist und ohne das Vorliegen eines dringenden Falles auf die zur Beschlussfähigkeit nötige Zahl von Mitgliedern zu ergänzen.