RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
III. Andere Bundesgerichte
BGB § 613a; BetrVG § 87 Abs. 1, §§ 101, 99Zur Fortführung einer betrieblichen Vergütungsordnung nach Betriebsübergang
BGB§ 613a
BetrVG§ 87
BetrVG§ 101
BetrVG§ 99
BAG, Beschl. v. 08.12.2009 – 1 ABR 66/08 (LAG München), ZIP 2010, 492 = DB 2010, 511 = DStR 2010, 11BAGBeschl.8.12.20091 ABR 66/08ZIP 2010, 492DB 2010, 511DStR 2010, 11LAG München
Amtlicher Leitsatz:
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung seiner bisherigen Identität durch Rechtsgeschäft auf einen Betriebserwerber über, tritt dieser betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des früheren Betriebsinhabers. Der neue Betriebsinhaber ist bis zu einer dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG genügenden Änderung zur Fortführung der im Betrieb bestehenden Vergütungsordnung verpflichtet.