RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
III. Andere Bundesgerichte
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. aSteuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen; steuerschädliche Darlehensverwendung
EStG§ 20
EStG§ 10
BGH, Urt. v. 24.11.2009 – VIII R 29/07 (FG Rheinland–Pfalz), DStR 2010, 542BGHUrt.24.11.2009VIII R 29/07DStR 2010, 542FG Rheinland–Pfalz
Amtliche Leitsätze:
1. Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, auf ein Kontokorrentkonto ausgezahlt, auf dem auch andere Zahlungseingänge verbucht werden und erfolgt über dieses Konto nicht nur die Anschaffung des Wirtschaftsguts, für welches das Darlehen aufgenommen wurde, sondern werden darüber auch andere Zahlungen geleistet, so erfüllt das Darlehen bereits wegen der Vermischung der Darlehensmittel mit anderen Geldbeträgen nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG.
2. Wird ein durch eine Kapitallebensversicherung abgesichertes Darlehen teilweise steuerschädlich verwendet, sind die Zinsen aus der Lebensversicherung in vollem Umfang nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig.