ZBB 2010, 176

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2010 Rechtsprechung II. Bundesgerichtshof ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen eines Ehegatten des Schuldners ZPO§ 811 BGH, Beschl. v. 28.01.2010 – VII ZB 16/09 (LG Mühlhausen), WM 2010, 471BGHBeschl.28.1.2010VII ZB 16/09WM 2010, 471LG Mühlhausen

Amtliche Leitsätze:

1. Unpfändbar sind auch die Gegenstände des Schuldners, die sein Ehegatte zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt.
2. Zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit i. S. d. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erforderliche Gegenstände können auch Kraftfahrzeuge sein, die ein Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zurück benötigt.

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