RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
GmbHG § 11Wirtschaftliche Neugründung durch Mantelverwendung nur bei leerer Hülse
GmbHG§ 11
BGH, Beschl. v. 18.01.2010 – II ZR 61/09 (KG), ZIP 2010, 621 = DB 2010, 607BGHBeschl.18.1.2010II ZR 61/09ZIP 2010, 621DB 2010, 607KG
Amtliche Leitsätze:
1. Eine Mantelverwendung, auf die die Regeln der sog. „wirtschaftlichen Neugründung“ anwendbar sind, kommt nur in Betracht, wenn die Gesellschaft eine „leere Hülse“ ist, also kein aktives Unternehmen betreibt, an das die Fortführung des Geschäftsbetriebs – sei es auch unter wesentlicher Umgestaltung, Einschränkung oder Erweiterung seines Tätigkeitsgebiets – in irgendeiner wirtschaftlich noch gewichtbaren Weise anknüpfen kann.
2. Eine „leere Hülse“ in diesem Sinne liegt dann nicht vor, wenn die Gesellschaft nach Gründung und Eintragung konkrete Aktivitäten zur Planung und Vorbereitung der Aufnahme ihrer nach außen gerichteten Geschäftstätigkeit im Rahmen des statutarischen Unternehmensgegenstandes entfaltet (Fortführung von BGHZ 155, 318 = ZIP 2003, 1698).