RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
InsO § 14 Abs. 1Zur Zulässigkeit eines Insolvenzantrags wegen einer Forderung aus vollstreckbarer Urkunde bei Einwendungen des Schuldners
InsO§ 14
BGH, Beschl. v. 14.01.2010 – IX ZB 177/09 (LG Nürnberg–Fürth), ZIP 2010, 291 = ZInsO 2010, 331BGHBeschl.14.1.2010IX ZB 177/09ZIP 2010, 291ZInsO 2010, 331LG Nürnberg–Fürth
Amtlicher Leitsatz:
Wird der Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einer vollstreckbaren Urkunde gestützt und ist auf die von dem Schuldner erhobene Vollstreckungsabwehrklage die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt worden, so sind Einwendungen gegen die Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht zu berücksichtigen, falls der Schuldner die für die Einstellung der Zwangsvollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung nicht erbracht hat und der Titel weiter vollstreckbar ist.