RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
I. Bundesverfassungsgericht
AktG §§ 327a ff., 319, 245, 246; GG Art. 2; ZPO § 265; FGG a. F. §§ 142, 144Zum Rechtsschutz der Minderheitsaktionäre bei versehentlich vor Ablauf der Anfechtungsfrist eingetragenem Squeeze out
AktG§ 327a
AktG§ 319
AktG§ 245
AktG§ 246
GGArt. 2
ZPO§ 265
FGG a. F.§ 142
FGG a. F.§ 144
BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats), Beschl. v. 09.12.2009 – 1 BvR 1542/06 (OLG Düsseldorf ZIP 2004, 1668 (LS) u. a.), ZIP 2010, 571 = AG 2010, 160 = WM 2010, 170BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats)Beschl.9.12.20091 BvR 1542/06ZIP 2010, 571AG 2010, 160WM 2010, 170OLG DüsseldorfZIP 2004, 1668 (LS) u. a.
Leitsätze:
1. Der Justizgewährungsanspruch der Minderheitsaktionäre wird unzumutbar eingeschränkt, wenn ein Squeeze-out-Beschluss versehentlich vor Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist bestandskräftig in das Handelsregister eingetragen wird und im dagegen gerichteten Registerverfahren eine Löschung der Eintragung unter Hinweis auf die mögliche Anfechtung abgelehnt wird, in dem Anfechtungsprozess hingegen mangels fortbestehender Aktionärsstellung die Anfechtungsbefugnis verneint wird. Die Fachgerichte müssen durch entsprechende Auslegung der verfahrensrechtlichen Normen eine Prüfung der von dem Minderheitsaktionär gegen den Übertragungsbeschluss erhobenen Einwände in der Sache ermöglichen, sei es durch Löschung der Eintragung, sei es durch Bejahung der Anfechtungsbefugnis trotz Eintragung des Übertragungsbeschlusses.
2. Die Annahme einer Verfassungsbeschwerde wegen existenzieller Betroffenheit des Minderheitsaktionärs durch die angegriffene Entscheidung kommt nicht in Betracht, wenn dieser lediglich fünf Aktien im Gesamtwert von deutlich unter 100 € hält.