ZBB 2010, 162
Leitsätze der Redaktion:
1. Ein Ladder-Swap-Vertrag ist eine Art Glücksspiel mit ungleich verteilten Mitteln. Während die emittierende Bank über geeignete Risikomodelle und Berechnungsmethoden verfügt, um das Risiko festzulegen und darzustellen, sind die Chancen und Risiken für den Anleger nicht transparent und durchschaubar.
2. An einem Risikomodell-geprägten Glücksspiel-Charakter eines Swap-Vertrages haben sich die Aufklärungspflichten der Bank zu orientieren. Es liegt eine deutliche Informationsasymmetrie vor, die zu einer Angewiesenheit des Anlegers auf die Bank führt.
3. Die aus dem Beratungsvertrag resultierende Pflicht zur objektiv- und anlegergerechten Beratung wird nicht dadurch ausgehebelt, dass die Bank ein eigenes Produkt anstelle des Finanzinstruments eines Dritten anbietet.
4. Ein Mitverschulden des Bankkunden kann nicht allein damit begründet werden, dass die Bank auf das theoretisch unbegrenzte Verlustrisiko hingewiesen hat.
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