Mit Datum vom 25. 3. 2009 hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht beschlossen, das Änderungen im Kreditwesengesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz vorsieht. Der Entwurf geht auf das Maßnahmenpaket der Bundesregierung vom 13. 10. 2008 zur Stabilisierung der Finanzmärkte zurück, mit dem auch eine Stärkung der nationalen Finanzmarktaufsicht angekündigt wurde. Laut Bundesfinanzministerium soll das Gesetz spätestens im Sommer 2009 in Kraft treten. Die gesetzlichen Änderungen ermöglichen der Finanzmarktaufsicht beispielsweise, höhere Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen oder einen Kapitalaufschlag festzusetzen. Die geplanten Änderungen im Bereich der Versicherungsaufsicht sollen die Stellung des Aktuars stärken, die Aufsicht über Versicherungsholding-Gesellschaften verschärfen sowie vertiefte Informationen über die Kapitalmarktaktivitäten von Versicherungsgesellschaften und ihren Zweckgesellschaften erbringen. Im Folgenden sind die Allgemeine Begründung (A) sowie der Entwurfstext mit der – der jeweiligen Neuregelung zugeordneten – besonderen Begründung (B) abgedruckt.