Mit Datum vom 18. 2. 2009 hat die Bundesregierung einen Regierungsentwurf vorgelegt, mit dem das Schuldverschreibungsrecht aus dem Jahr 1899 u. a. in Bezug auf Gläubigerbefugnisse grundlegend reformiert werden soll (Art. 1). Zugleich sieht der Entwurf Vorschriften vor, die der verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung dienen sollen (Art. 4 und 7). Der diesem Regierungsentwurf vorausgegangenen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 9. 5. 2008 wurde in der
ZBB 2008, 200 ff. abgedruckt (vgl. hierzu auch Bredow/Vogel, ZBB, 2008, 221 ff.). Da die Entwürfe in Bezug auf die geplanten Änderungen des Schuldverschreibungsrechts nur an einigen Stellen voneinander abweichen, wird von einem erneuten Abdruck dieser Vorschriften nebst Begründung an dieser Stelle abgesehen. Mit den wesentlichen Abweichungen des Regierungsentwurfes vom Referentenentwurf befassen sich Bredow/Vogel,
ZBB 2009, 153, in diesem Heft. Demgegenüber sieht der Regierungsentwurf für die verbesserte Durchsetzbarkeit von Anlegeransprüchen im Fall einer Falschberatung einige Neuerungen vor, bspw. eine Verschärfung der Aufzeichnungs- und Unterrichtungspflichten der Berater durch eine Ergänzung des § 34 WpHG. Im Folgenden ist daher die Allgemeine Begründung, die sich auf den Themenkomplex bessere Durchsetzbarkeit von Anlegeransprüchen bezieht, abgedruckt (A). Es folgt ein Auszug der insoweit geplanten Neuregelungen mit besonderer Begründung (B). Die Dokumentation endet mit einem Kurzkommentar von Prof. Dr. Johannes Köndgen (C). Der gesamte Regierungsentwurf vom 18. 2. 2009 ist bis zur Veröffentlichung von Heft 3 online auf der Internet-Seite des RWS-Verlages unter „ZBB – Aktuelle Ausgabe“ abrufbar (http://www.rws-verlag.de/hauptnavigation/zeitschriften/zbb-zeitschrift-fuer-bankrecht-und-bankwirtschaft/aktuelle-ausgabe.html).