RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
StGB §§ 263, 263aWahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder Computerbetrugs bei gefälschten Überweisungen
StGB§ 263
StGB§ 263a
BGH, Beschl. v. 12.02.2008 – 4 StR 623/07 (LG Rostock), ZIP 2008, 451BGHBeschl.12.2.20084 StR 623/07ZIP 2008, 451LG Rostock
Amtlicher Leitsatz:
Der Täter, der sich unbefugt Gelder von fremden Konten verschafft, indem er Überweisungsträger der betreffenden Konten fälscht, erfüllt – wenn die Überweisungsträger nur in automatisierter Weise auf ihre Echtheit überprüft werden – den Tatbestand des Computerbetruges. Lässt sich der Ablauf der Überweisung bei der bezogenen Bank nicht mehr aufklären, kommt regelmäßig eine wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges in Betracht.