ZBB 2008, 123

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2008 Rechtsprechung II. Bundesgerichtshof StGB §§ 263, 263aWahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder Computerbetrugs bei gefälschten Überweisungen StGB§ 263 StGB§ 263a BGH, Beschl. v. 12.02.2008 – 4 StR 623/07 (LG Rostock), ZIP 2008, 451BGHBeschl.12.2.20084 StR 623/07ZIP 2008, 451LG Rostock

Amtlicher Leitsatz:

Der Täter, der sich unbefugt Gelder von fremden Konten verschafft, indem er Überweisungsträger der betreffenden Konten fälscht, erfüllt – wenn die Überweisungsträger nur in automatisierter Weise auf ihre Echtheit überprüft werden – den Tatbestand des Computerbetruges. Lässt sich der Ablauf der Überweisung bei der bezogenen Bank nicht mehr aufklären, kommt regelmäßig eine wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges in Betracht.

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